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Liebe Tierbesitzer!

Am 22. November 2022 ist die neue Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte in Kraft getreten.

Was bedeutet das für Sie als Tierbesitzer?

Seit 1999 ist die verpflichtende Gebührenordnung (Abrechnungsgrundlage) für Tierärzte erstmalig an den Fortschritt der Tiermedizin angepasst worden.

Die diagnostischen und therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten haben sich für unsere Tiere deutlich verbessert und verlangen eine Erhöhung der Gebühren.

Die GOT ist ein bundesweites Gesetz, das für alle Tierärzte gleichermaßen gilt und nun am 22. November 2022 umgesetzt wird.

Damit soll die tiermedizinische flächendeckende Versorgung unserer Haus- und Nutztiere zu jeder Zeit bei steigenden Praxis- und Personalkosten gesichert werden. 

Leider ist der Zeitpunkt denkbar ungünstig, dafür können wir Tierärzte jedoch nichts. Die Gesetzesverabschiedung obliegt der Bundesregierung.

Wir legen Ihnen dringend ans Herz, für Ihre Tiere vorzusorgen!

Das kann ein privates finanzielles Depot sein, bestenfalls jedoch eine Kranken- und OP- Versicherung, wie es in anderen europäischen Ländern schon seit Jahrzehnten üblich ist.

Im Notdienst, an Wochenenden und Feiertagen werden Sie mit hohen Kosten konfrontiert werden, da die GOT eine Notdienstgebühr von 59,90€ und mindestens den zweifachen Satz zur Abrechnung vorschreibt.

Tierärzte, die sich nicht daran halten, machen sich strafbar.

Wir möchten nicht, dass Tiere aus Kostengründen nicht oder zu spät vorgestellt werden und leiden! Bitte denken Sie an Ihre Sorgfaltspflicht Ihren Schützlingen gegenüber, sie brauchen unsere Hilfe!

Gern beraten wir Sie zu diesem Thema, sprechen Sie uns an!

Ihr Team der Tierärztlichen Praxis 

Kati Rahn

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